AGB
Teilnahmebedingungen
§ 1 Veranstalter
Beachhouse Adventures GbR
Ringstrasse 2, 82223 Eichenau
Email: Thomas.Oehring@digitalexplorer.de
§ 2 Teilnehmer
1. Teams: Teilnehmer melden sich als Teams an. Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt des Rallye-Starts mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Fahrerlaubnis: Mindestens ein Fahrer des Teams muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ein Fahrerwechsel ist bei mehreren Fahrerlaubnisinhabern möglich und erwünscht. Führerscheine sind auf Verlangen vorzuzeigen.
3. Fahrtüchtigkeit: Nur uneingeschränkt fahrtüchtige Teilnehmer dürfen an der Rallye teilnehmen. Alkohol, Drogen oder Medikamente führen zum Ausschluss.
4. Anweisungen: Teilnehmer müssen den Anweisungen des Personals Folge leisten. Bei groben Verstößen erfolgt der Ausschluss von der Rallye ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
5. Straßenverkehrsordnung: Teilnehmer müssen die geltenden Straßenverkehrsregeln einhalten. Jeder haftet persönlich für Strafen oder Bußgelder.
§ 3 Fahrzeuge
1. Zugelassene Fahrzeuge: Nur straßenzugelassene Fahrzeuge dürfen teilnehmen.
2. Fahrzeugalter: Das erforderliche Alter des Fahrzeugs ist den jeweiligen Rallyebedingungen zu entnehmen.
3. Verkehrssicherer Zustand: Fahrzeuge müssen verkehrssicher und ordnungsgemäß zugelassen sein. Kurzzeitkennzeichen oder rote 06-Nummern sind nicht zugelassen. Ausländische Kennzeichen sind zulässig, wenn sie den Anforderungen der StVZO entsprechen.
§ 4 Teilnahmegebühr / Inhalte / Vertragsschluss
1. Anmeldegebühren:
- Himmelfahrtskommando: 590,00 € je Team
- Atlantic Ocean Adventure Ride: 990,00 € je Team
2. Teammitglieder: Die Anzahl der Teammitglieder ist auf die im Fahrzeug zugelassenen Insassen begrenzt.
3. Leistungsumfang: Enthalten sind u.a. der offizielle Rallye-Start, Siegerehrung, Events, Roadbook, Starter Kit inkl. Rallye-Shirts, Rallye-Camps.
4. Nicht enthaltene Leistungen: Unterkünfte, Verpflegung, Getränke und technischer Support sind nicht in der Gebühr enthalten.
5. Vertragsschluss: Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung per E-Mail und dem Eingang der Teilnahmegebühr zustande. Die Anmeldegebühr wird im Falle der Nichtteilnahme oder bei höherer Gewalt nicht zurückerstattet.
6. Begrenzte Teilnehmerzahl: Die Annahme der Anmeldung liegt im Ermessen des Veranstalters.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
1. Mindestteilnehmerzahl: Der Veranstalter kann bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten.
2. Störungen und Verstöße: Bei Störungen oder groben Verstößen kann der Teilnehmer ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden.
§ 7 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
1. Kündigung: Bei unvorhersehbaren Umständen wie Naturkatastrophen oder Genehmigungsproblemen kann der Veranstalter den Vertrag kündigen.
2. Mehrkosten: Die Teilnehmer tragen die Mehrkosten bei Abbruch der Veranstaltung.
§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt ein Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der Startgebühren.
§ 9 Verantwortlichkeit und Haftung des Veranstalters
1. Änderungen und Absagen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, ohne Schadensersatzpflicht (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
2. Ausschluss bei Verstößen: Teilnehmer können bei Verstößen ausgeschlossen werden.
3. Haftung: Der Veranstalter haftet nur im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht.
§ 10 Verantwortlichkeit der Teilnehmer, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
1. Versicherung: Teilnehmer müssen eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abschließen.
2. Fahrzeugzustand: Teilnehmer haften für Schäden an ihren Fahrzeugen und bestätigen das erhöhte Unfallrisiko.
3. Haftungsausschluss: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 11 Anwendung der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter ist für die Anwendung dieser Bestimmungen während der Rallye zuständig.
§ 12 Medienberichterstattung
1. Urheberrechte: Alle Schutz- und Urheberrechte im Zusammenhang mit der Rallye liegen beim Veranstalter.
2. Personen des öffentlichen Interesses: Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung von Namen, Fotos und Videos einverstanden.
§ 13 Mitwirkungspflicht
1. Schadensminderung: Teilnehmer müssen bei Störungen mitwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
2. Beanstandungen: Beanstandungen sind unverzüglich der Rallyeleitung zu melden.
§ 14 Gefahrenhinweis
Bei jeder Veranstaltung der Beachhouse Adventures GbR handelt es sich um ein Abenteuer, bei dem jeder Teilnehmer auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko handelt.
Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung der Beachhouse Adventures GbR versteht und bestätigt, dass die Teilnahme an dieser Veranstaltung potentielle Gefahren mit sich bringt. Das Fahren von langen Strecken in unbekannter Umgebung erhöht das Risiko von Unfällen, die zu schweren Verletzungen oder sogar dem Tod führen können.
Jeder Teilnehmer handelt zu jeder Zeit auf eigene Gefahr. Die Beachhouse Adventures GbR übernimmt in keinem Fall die Haftung oder Garantie.
§ 15 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Frist: Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung sind innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende geltend zu machen.
2. Verjährung: Ansprüche verjähren ein Jahr nach Veranstaltungsende.
§ 16 Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
1. Verantwortung: Teilnehmer sind selbst für die Einhaltung aller Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
2. Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für daraus abgeleitete Forderungen
§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Es ist eine rechtlich zulässige Ersatzregelung zu finden.
§ 18 Datenerhebung
1. Datenverarbeitung: Die Daten der Teilnehmer werden zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert.
2. Weitergabe: Teilnehmerdaten können zur Zusendung von Fotos an Dritte weitergegeben werden.
§ 19 Sonstiges
1. Dienstvertrag: Es handelt sich um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Das Reiserecht findet keine Anwendung.
2. Kein Rennen: Die Rallye ist kein Rennen und zielt nicht auf das Erreichen hoher Geschwindigkeiten ab.
3. Sponsorensuche: Teams können nach Abstimmung mit dem Veranstalter selbst Sponsoren suchen.
§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort: München
2. Gerichtsstand: Für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis ist das für München zuständige Gericht maßgeblich.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an:
Beachhouse Adventures GbR
Ringstrasse 2, 82223 Eichenau
eMail: Thomas.Oehring@digitalexplorer.de